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   OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04   

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OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04 (https://dejure.org/2004,20751)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.11.2004 - VA (Not) 5/04 (https://dejure.org/2004,20751)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. November 2004 - VA (Not) 5/04 (https://dejure.org/2004,20751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Auswahl von Anwaltsnotaren; Berücksichtigung der so genannten Kappungsgrenze; Geltendmachung einzelner individueller Leistungsaspekte; Anrechnung von freiwillig geleisteten Dienstmonaten bei der Bundeswehr

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; AVNot Schl.H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04
    1) Bei der Auswahl von Anwaltsnotaren ist unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (1 BvR 838/01) in der derzeitigen Übergangsphase die in § 6 Abs. 2 Ziffer 5 AVNot Schl.-H. enthaltene sog. Kappungsgrenze, nach der für die Teilnahme des Bewerbers an sonstigen notarspezifischen Fortbildungskursen und für die Niederschriften/Vertretungen insgesamt höchstens 45 Punkte im Rahmen der Auswahlentscheidung unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern angerechnet werden, nicht mehr anwendbar.

    Sie machen geltend, die strikte Anwendung der AVNot Schl-H. in ihrer bisherigen Fassung sei mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 20.04.2004 zu dem Az. 1 BvR 838/01 fehlerhaft.

    Der Antragsgegner habe sich nicht an das Prinzip der Bestenauslese zur Besetzung der freien Notarstellen gehalten, auf die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20.04.2004 zu dem Az. 1 BvR 838/01 hingewiesen habe.

    Bei der Ausübung seines Beurteilungsermessens durch die Festlegungen der AVNot und deren Anwendung im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (1 BvR 838/01, Anwaltsblatt 2004, 519 ff.) dem Grundrecht der Antragsteller zu 1) und 2) insoweit nicht ausreichend Rechnung getragen, als er dem auch in § 6 BNotO angesprochenen Merkmal der Fortbildung und praktischen Bewährung im Notariat im Verhältnis zu der allgemeinen juristischen Befähigung und der fachlichen Eignung sowie der Länge der Anwaltstätigkeit ein zu geringes Gewicht beigemessen hat.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04
    In Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 48, 127, 171) hat der Gesetzgeber die Länge der Zivildienstzeit unter Berücksichtigung der vollen nach dem Wehrpflichtgesetz möglichen Dauer von Wehrübungen bei Wehrpflichtigen bestimmt.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit darauf hingewiesen, dass eine zu großzügige Handhabung einer solchen Ausnahmevorschrift zu einer unzulässigen Zurückdrängung der im Gesetz vorgegebenen Eignungsmerkmale führen kann und es Aufgabe der Rechtsprechung ist, dem zu begegnen (BGH JZ 1994, 790, 793; vgl. auch Senat, Beschluss vom 14. Juni 1996, VA (Not) 6/96).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04
    Der BGH hat mit Beschluss vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - ausgeführt, dass ein besuchter Lehrgang des Deutschen Anwaltsinstituts zum Thema "Steuern und Betrieb" insgesamt kein notarfachspezifisches Gepräge habe und es deshalb nicht möglich sei, diesen Gesichtspunkt bei der Vergabe der Wertungspunkte zu berücksichtigen.
  • OLG Schleswig, 26.01.2001 - VA (Not) 10/00

    Auswahlkriterien unter mehreren Notarbewerbern

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04
    Dabei handelt es sich aber um begünstigende Verwaltungsakte (vgl. Senat, Beschluss vom 26.01.2001, VA (Not) 10/00 S. 10 f), die der Antragsgegner nur dann zurücknehmen darf, wenn sie rechtswidrig sind.
  • OLG Schleswig, 15.12.2005 - VA (Not) 6/05

    Auswahlentscheidung bei der Bestellung von Anwaltsnotaren in Schleswig-Holstein

    Dem Antragsgegner steht bei der Entscheidung über die persönliche und fachliche Eignung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BNotO ein Beurteilungsspielraum zu (BGH DNotZ 1994, 318; Senatsbeschluss vom 12.11.2004 - VA (Not) 5/04 - SchlHA 2005, 88).
  • OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -, DNotZ 2005, 942, [BGH 11.07.2005 - NotZ 29/04] in einem Verfahren, in dem der Antragsteller Beteiligter war (vorgehend Senat , Beschluss vom 12. November 2004 - VA (Not) 5/04 -) ausdrücklich für seine Ausbildung zum Bankkaufmann und ebenso ausdrücklich für den von ihm besuchten Lehrgang "Steuern und Betrieb" entschieden.
  • OLG Schleswig, 15.12.2005 - VA Not 6/05

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Anwaltsnotars -

    Dem Antragsgegner steht bei der Entscheidung über die persönliche und fachliche Eignung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 3 BNotO ein Beurteilungsspielraum zu (BGH DNotZ 1994, 318; Senatsbeschluss vom 12.11.2004 - VA (Not) 5/04 - SchlHA 2005, 88).
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